Recherche MDR: Überlastung Betreuungsgerichte?

  • Wenn die Recherche so breit aufgestellt ist, wie "Journalist" das hier getan hat, ist das doch sehr zu begrüßen! Es ist aber m. E. auch das Recht des Journalisten, am Ende ein Fazit zu ziehen und zu einer Bewertung zu kommen.

    :daumenrau
    Im Gegensatz zu Lynn finde ich aber das weitere Vorbringen hier "über den MDR hinaus" überhaupt nicht OT.

  • Ich hab das Ding nicht gesehen.

    Kann aber allgemein aus eigener Erfahrung sagen:

    Die Betroffenen (oft Angehörige , die sich geprellt fühlen) dürfen sich selbstverständlich mit Ihrer Version an die Presse wenden und der Öffentlichkeit schlichtweg die Hucke volllügen :mad:
    Da es meist um ganz konkrete Fälle geht dürfen wir da als Gericht schlichtweg nichts konkretes dazu sagen.
    Nachdem da mal was eskaliert ist, gab es mal einen Termin mit der so objektiven Presse, nachdem die Erlaubnis zu dieser Datenschutzverletzung erteilt war, nach Einsicht in die Akte hat die Presse dann schlicht die Finger von weiterer Berichtertstattung gelassen.
    Auch die diversen Anwälte des Angehöringen haben allesamt nach Akteneinsicht die Mandate niedergelegt.

    Ärgerlich ist, dass sich die Leute mit dem FG-Bereich immer erst beschäftigen wenn es zu spät ist.
    Den Leuten dann noch was zu erklären ist schwer.

    Für Bayern gibt es ein JMS zum Umgang mit der Presse und letztlich hat der einzelne Sachbearbeiter die Klappe zu halten und diese Kommunikation mit Vorgesetzten abzustimmen.

    Und es ist nicht in Ordnung, dass "umgangssprachlich" bzw. "vereinfacht" erklärt wird, wenn es schlicht falsch ist, das kann man auch korrekt machen. Und das wäre sehr wichtig, weil wenn man den Leuten dann konkret z.B. bei der Verpflichtung was erklären will, glauben, die schlicht nix mehr.


  • Oder auch: "Wir sprachen mit Insidern aus den Gerichten: Rechtsanwälten und Betreuern." Ähm, ja.... :gruebel:

    Es wird auch immer nur davon gesprochen, dass Richter die Verfahren beaufsichtigen. Bei der Frage der Kontrolle der Vermögensverwaltung ist immer nur die Rede von dem "Kontrolleur". Das eigentlich für den Großteil des Verfahrens zuständige Organ Rechtspfleger scheint man auszuklammern..


  • Oder auch: "Wir sprachen mit Insidern aus den Gerichten: Rechtsanwälten und Betreuern." Ähm, ja.... :gruebel:

    Es wird auch immer nur davon gesprochen, dass Richter die Verfahren beaufsichtigen. Bei der Frage der Kontrolle der Vermögensverwaltung ist immer nur die Rede von dem "Kontrolleur". Das eigentlich für den Großteil des Verfahrens zuständige Organ Rechtspfleger scheint man auszuklammern..

    Dazu muss ich die kurzen Beiträge in HR3 mal loben: Man sprach tatsächlich von Rechtspflegern! :daumenrau

  • Dass man ein Thema in irgend einer Art "skandalisieren" muss, damit es überhaupt auf Interesse stößt, ist doch wohl eigentlich jedem klar. Somit muss man es meiner Ansicht nach den Journalisten auch zugestehen, dass die Schwerpunkte bei den Berichten eben so gesetzt werden, dass eben nicht der tägliche Alltag an den Betreuungsgerichten rüber kommt. Bedenklich ist aber natürlich, wenn es dann so dargestellt wird, als wäre das Skandalöse das Alltägliche und als wäre jeder Betreute von so etwas betroffen.

    Grundsätzlich ist es doch aber zu begrüßen, dass über Missstände berichtet wird.

    Ferner ist es m.E. zu begrüßen, dass Journalist ja durchaus ernsthaft versucht hat, auch die Gerichte zu Wort kommen zu lassen und die Standpunkte und Erfahrungen von Betreuungsrechtspflegern zu ergründen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Dass man ein Thema in irgend einer Art "skandalisieren" muss, damit es überhaupt auf Interesse stößt, ist doch wohl eigentlich jedem klar. Somit muss man es meiner Ansicht nach den Journalisten auch zugestehen, dass die Schwerpunkte bei den Berichten eben so gesetzt werden, dass eben nicht der tägliche Alltag an den Betreuungsgerichten rüber kommt. Bedenklich ist aber natürlich, wenn es dann so dargestellt wird, als wäre das Skandalöse das Alltägliche und als wäre jeder Betreute von so etwas betroffen.

    Grundsätzlich ist es doch aber zu begrüßen, dass über Missstände berichtet wird.

    Ferner ist es m.E. zu begrüßen, dass Journalist ja durchaus ernsthaft versucht hat, auch die Gerichte zu Wort kommen zu lassen und die Standpunkte und Erfahrungen von Betreuungsrechtspflegern zu ergründen.


    :daumenrau


    Das Einzige, worüber man in vollkommener Unkenntnis des Berichtes heute Abend meckern könnte, ist die erneute Konsultation des Volker Thieler und die ernsthafte Bezeichnung dieses Herrn als "Betreuungsrechtsexperte". Das ist der einzige Punkt, der mich an der Seriösität der Berichterstattung zweifeln lässt.

    Ansonsten: einfach mal abwarten. Morgen wissen wir mehr.

  • Na also, so schlimm war es gar nicht. Sehr schön fand ich die ausführliche Beschreibung der mangelhaften personellen Ausstattung der Amtsgerichte und der individuellen Belastung der Rechtspfleger.

    Was fehlte war ein Hinweis auf die Vorsorgevollmacht.

  • Ich fand den Bericht gut :daumenrau Die ersten 10 Minuten hab ich zwar verpasst, aber was ich danach gesehen habe, hat mich angenehm überrascht.
    Was mich nur noch interessiert hätte: Bei dem Fall mit der Berufsbetreuerin, die ihren Bekannten mit Renovierungsarbeiten zu überhöhten Preisen beauftragt hatte, hieß es nur, dass das alles erst nach über einem Jahr rausgekommen wäre. Vermutlich aber doch bei der Kontrolle durchs Gericht oder? Viel früher kann so etwas ja auch kaum auffallen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Also ich persönlich war positiv überrascht. Ich glaube, dass ich noch nie einen Bericht gesehen oder gelesen hätte, bei dem ähnlich positiv über die handelnden Beteiligten (insbesondere bei den Gerichten) berichtet wurde.
    Gut, man hätte vielleicht bei der Ministerin etwas mehr nachhaken können, als sie sich mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der POLGs bzgl. des Einsatzes des vorhandenen Personals rausgeredet hat. Gefragt wurde sie ja, warum nicht mehr Rechtspfleger eingestellt werden (wenn doch die Arbeit ansteigt). Aber das ist schon Jammern auf hohem Niveau. Ich hatte wirklich überlegt, ob ich es mir echt antun möchte und bin froh, dass ich den Bericht gesehen habe.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Der Beginn des Berichts ließ anderes erwarten. Aber auch ich bin angenehm überrascht.

    Dass bei 29 Minuten nicht ins Detail gegangen werden kann, ist nur logisch. Die Vermeidung von Betreuungen durch die Errichtung von Vorsorgevollmachten hätte noch angesprochen werden können. Und im Kontext "Verhältnis Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer bzw. Familienangehörige" hätte noch erläutert werden können, dass das Gesetz eine "geeignete" Person als (rechtlichen) Betreuer fordert. Oft sind die Familienangehörigen entweder nicht geeignet oder aber auch nicht gewillt, die (rechtliche) Betreuung zu übernehmen.

  • Schön, dass einigen der Film gefallen hat.
    Die Vorsorgevollmachten hatten wir für den Schluss vorgesehen, mussten sie aber aus Zeitgründen weglassen. Nur mal kurz in zwei Minuten erzählen, dass es die gibt, wäre unseriös gewesen, da es hier etliches zu beachten gibt. Aber ich plane für Exakt im Januar noch einen Magazinbeitrag rein zur Vorsorgevollmacht.

    Gruß
    Oliver Matthes

    Ps.: Intro und der Titel stammen nicht von mir - dafür zeichnet sich die Redaktion verantwortlich. Aber es soll halt die Zuschauer an den Geräten halten. Ich finde, das ist verzeihlich, solange der eigentliche Film nicht auf dieser Flöte weiterspielt.

  • Schön, dass einigen der Film gefallen hat.
    Die Vorsorgevollmachten hatten wir für den Schluss vorgesehen, mussten sie aber aus Zeitgründen weglassen. Nur mal kurz in zwei Minuten erzählen, dass es die gibt, wäre unseriös gewesen, da es hier etliches zu beachten gibt. Aber ich plane für Exakt im Januar noch einen Magazinbeitrag rein zur Vorsorgevollmacht.

    ...:daumenrau...

    Gruß
    Oliver Matthes

    Ps.: Intro und der Titel stammen nicht von mir - dafür zeichnet sich die Redaktion verantwortlich. Aber es soll halt die Zuschauer an den Geräten halten. Ich finde, das ist verzeihlich, solange der eigentliche Film nicht auf dieser Flöte weiterspielt.

    Hier stimme ich ohne Weiteres zu.


    siehe oben in blau

  • Also wenn das mal kein Schuss nach hinten war....
    Nun wissen es alle, wir sind überlastet und die Ministerin redet sich mit personeller Zuständigkeit des POLG heraus. Was wird sich denn nach dem Bericht ändern? Wahrscheinlich nix! Im Gegenteil die Öffentlichkeit ist nun darin bestärkt dem Rechtspfleger vorzuwerfen, er prüfe nicht genau genug, wobei das so sicherlich nicht stimmt. Die Sache mit der Renovierung ist natürlich bedauerlich, aber wer sagt denn, dass dies dem Rpfl. nicht aufgefallen ist? Wobei natürlich auch zu beachten ist:
    1. Wie erfolgte die Abrechnung des Bekannten?
    2. In welchem Zustand war denn die Wohnung?
    In gewisser Weise muss man als Rechtspfleger dem Betreuer auch vertrauen, denn auch der Betreuer hat ja eine Rechnungsprüfungspflicht und sollte feststellen können, ob eine Handwerksrechnung angemessen ist, oder nicht.

    Letztlich isses doch so, wenn der Berufsbetreuer überlastet ist, kann doch der Rechtspfleger nichts dafür. Den schwarzen Peter muss ich hier echt der Betreuungsbehörde und dem Richter zuschieben. Meiner Meinung nach müsste es bei Berufsbetreuern ein Limit geben z.B. die angesprochenen 60 Betreuungen. Wer die voll hat, bekommt eben erstmal keine mehr. Zu meinen Zeiten als Betreuungsrpfl habe ich schon versucht in dieser Hinsicht etwas zu bewegen, eben eine Statistik zu erstellen um die Betreuer untereinander zu vergleichen und auch besser im Überblich zu haben, wer wieviele Betreuungen führt. Um eben nachvollziehen zu können, warum einige Betreuer ihre Klienten wöchentlich besuchen können und andere ihren Betreuer so gut wie gar nicht kennen. Ich glaube darum macht sich die BBH gar keinen Kopf und der Richter erst recht nicht und der Betreuer? Der sieht doch erstmal das Geld, dass er im ersten Jahr verdienen kann.

    Ansonsten, mutig von der Leipziger Kollegin vor der Kamera zu sprechen. Ist sie eigentlich auch hier im Forum aktiv?

  • Schön, dass einigen der Film gefallen hat.
    Die Vorsorgevollmachten hatten wir für den Schluss vorgesehen, mussten sie aber aus Zeitgründen weglassen. Nur mal kurz in zwei Minuten erzählen, dass es die gibt, wäre unseriös gewesen, da es hier etliches zu beachten gibt. Aber ich plane für Exakt im Januar noch einen Magazinbeitrag rein zur Vorsorgevollmacht.

    Gruß
    Oliver Matthes

    Ps.: Intro und der Titel stammen nicht von mir - dafür zeichnet sich die Redaktion verantwortlich. Aber es soll halt die Zuschauer an den Geräten halten. Ich finde, das ist verzeihlich, solange der eigentliche Film nicht auf dieser Flöte weiterspielt.


    :daumenrau

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