Sehr geehrte RechtspflegerInnen,
Ich bin Journalist und produziere eine halbstündige Fernsehreportage für das Format „Exakt – Die Story“ im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zum Thema Betreuungsrecht. Wir wollen für die halbstündige Reportage einen kritischen Blick auf das aktuelle System werfen und fragen uns hierbei unter anderem:
Sind die Betreuungsgerichte wirklich überlastet? Ich habe mit Experten wie Claus Fussek, Prof. Gisela Zenz sowie Prof. Rolf Dieter Hirsch gesprochen. Deren allgemeiner Tenor lautet, dass die Zahl der Betreuungen in den letzten Jahren steil nach oben gegangen ist, das Personal an den Betreuungsgerichten aber nicht erhöht, sondern stellenweise gekürzt worden sei, womit eine Überlastung der Betreuungsgerichte einher ginge.
Wenn zum Beispiel ein Bestand von rund 1550 Betreuungen, davon 150 neue Fälle, von 1,85 Rechtspflegerstellen und 1,22 Richterstellen bearbeitet werden - deutet das bereits eine Überlastung an? Wenn ja, warum?
Ab wann fühlt Ihr euch als Rechtspfleger überlastet? Sind teilweise 35 Akten pro Tag noch zu schaffen?
Wie sieht das Arbeitspensum der Betreuungsrichter aus?
Einige Experten wie Claus Fussek und Prof. Gisela Zenz haben mir gegenüber erwähnt, dass viele Betreuungen auch durch Verfahrenshelfer abgedeckt werden könnten? Stimmt Ihr dem zu? Wenn ja, warum werden dann keine Verfahrenshelfer eingesetzt?
Und noch eine Frage zu den Berufsbetreuern: Wenn ein Berufsbetreuer, wie bei einem Betreuungsgericht aus meiner Region, alleine an diesem Gericht 88 Betreuungen verantwortet - ist das schon zu viel, um eine gute Betreuung zu gewährleisten?
Ich würde mich über euer ehrliches Feedback freuen, gerne auch per PM. Anonym ist man vielleicht eher bereit, etwas zum Sachverhalt zu schreiben. Besten Gruß Oliver Matthes Mitteldeutscher Rundfunk