nur Überweisungsbeschluss

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf dem Tisch, wonach ich einen Überweisungsbeschluss zu einem bereits ergangenen Pfändungsbeschluss erlassen soll.

    Ich bin mir jedoch ziemlich unsicher, wie dieser Beschluss auszusehen hat und was genau mit dem Beschluss dann geschehen muss.

    Hat vielleicht jemand einen Vordruck von dem Beschluss und der Verfügung oder könnte mir Formulierungshilfen dafür geben?
    Das wäre total klasse!
    Vielen Dank schonmal und lieben Gruß

  • Beschluss

    In pp. (v.R. mit DS)

    wird dem Gl. die mit Beschluss vom ..... gepfändete Forderung (in Höhe von EUR ....) zur Einziehung überwiesen.

    Ort, Datum
    Rechtspfleger

    Vfg.
    d.G.z.w.V.

    Die Rechtsbehelfsbelehrung im Beschluss nicht vergessen und vorher rechtliches Gehör gewähren

  • Sofern man vorher anhört, was bestimmt nach Art. 20 GG richtig ist, natürlich RMB sofortige Beschwerde.....

  • Aber herrscht für den Überweisungsbeschluss nicht auch Formularzwang?
    Die Formulare sind gerade überarbeitet worden und sehen in der neuen Version ausdrücklich die Möglichkeit vor nur einen Überweisungsbeschluss zu beantragen, so dass ich davon ausgehe, dass diese gem. § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO auch zu verwenden sind.

  • § 2 ZVFV hat folgenden Wortlaut:Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung werden folgende Formulare eingeführt: 1.das in der Anlage 3 bestimmte Formular, wenn die Pfändung wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 850d der Zivilprozessordnung erfolgen soll,2.in allen anderen Fällen das in der Anlage 2 bestimmte Formular.Soweit die Forderung durch einen Beschluss bereits gepfändet worden ist, ist für den Antrag auf Überweisung dieser Forderung die Nutzung der Formulare nicht verbindlich.Demnach also für den isolierten Überweisungsbeschluss kein Formularzwang

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!