Schätzung Zubehör Metzgerei und Abtretungserklärung

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Im Jahr 2013 wurde ein Zwangsversteigerungsverfahren angeordnet. In dem zu versteigernden Gebäude befindet sich eine Metzgerei. Der Verkehrswert wurde durch einen Sachverständigen geschätzt, der das Metzgereizubehör allerdings nicht bewerten konnte. Nach Rückfrage bei der betreibenden Gläubigerin wollte diese das Zubehör entsprechend ebenfalls durch einen Sachverständigen geschätzt haben. Dieses Gutachten liegt nun vor. Das Zubehör wird auf insgesamt 30.000,--EUR geschätzt. Leider hat der Schuldner bei der Begutachtung eine Abtretungserklärung (ledilglich schriftlich, ohne Beglaubigung) vorgelegt, aus der sich ergibt, dass ein Teil des Zubehörs (im Wert von 20.000,--EUR) an einen Schlacht- und Zerlegebetrieb als Sicherheit für laufende und zukünftige Geschäfte unwiderrruflich abgetreten wurde (laut Datum vor Anordnung der ZVG). Kann ich dieses abgetretene Zubehör jetzt mit versteigern und den Wert ebenfalls festsetzen? Die betreibende Gläubigerin hatte außerdem bereits mitgeteilt, dass das Inventar sicherungsübereignet wurde. Ist die Abtretung dann überhaupt gültig?
    Danke schonmal für die Hilfe!

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