Erhöhungsgebühr ?

  • mir liegen 2 Beratungshilfesachen vor/ 2 BerH-Scheine wurden erteilt
    RA reicht Nachweise ein, aus denen sich ergibt, dass er beide Personen gegenüber einer anderen Partei vertrat,
    er rechnet 2 x ab, in jeder Sache möchte er nicht nur die Vertretung auch noch eine Erhöhungsgebühr.
    Ist es richtig, dass er trotz der beiden Scheine nur 1x Vergütung bekommt+ Erhöhungsgebühr ?

  • Das kommt darauf an, ob es dieselbe Angelegenheit ist.
    Um da zu beurteilen, ist der Sachverhalt zu dünn.

    Gibt es zwei Scheine für beide Personen oder ist es jeweils ein Schein für eine Person?

  • 2 Personen haben bei unterschiedlichen Rechtspflegern einen Schein bekommen: Angelegenheit ist eine nachlassrechtliche, nun stellt sich heraus, es sind Geschwister, Erbfall nach deren Vater, RA hat in seinem Schreiben Vertretung für beide angezeigt

  • Dann wäre es wohl eine Angelegenheit, also nur einmal Vergütung.

    Würde mich interessieren, was das für eine Nachlasssache ist, in der es BerH gibt.

  • ich tendiere zu einer Angelegenheit weil der RA hat es auch so gesehen, in beiden Verfahrensakten findet sich der identische Schriftsatz. Danke Euch.

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