Hallo,
ein Schuldner war mit einer Bäckerei selbstständig tätig und hat die Selbstständikeit aufgegeben und das Inventar der Bäckerei verkauft, die Bäckerei wurde an den Käufer übergeben. Gleichzeitig wurde der Schuldner bei dem neuen Betreiber angestellt, das Arbeitsverhältnis ist jedoch zwischenzeitlich seitens des neuen Betreibers der Bäckerei gekündigt worden. Der Schuldner ist arbeitslos und bekommt kein Arbeitslosengeld, da nicht ein Jahr lang in die Arbeitslosengeldkasse eingezahlt worden ist. Die derzeitigen Einnahmen des Schuldners belaufen sich auf 1.000,00 EUR monatlich (Ratenzahlung des Käufers auf den Kaufpreis des Bäckereiinventars). Diese 1000,00 EUR monatlich sind gepfändet, weshalb der Schuldner nun komplett einkommenslos ist und die Freigabe der monatlichen 1000,00 EUR beantragt hat. Leistungen vom Jobcenter wurden abgelehnt mit der Begründung, dass ein monatliches Einkommen von 1.000,00 EUR vorhanden ist.
Der Schuldner hat zwischenzeitlich einen neuen Mietvertrag für ein Kaffee abgeschlossen, welches voraussichtlich im März 2015 eröffnen wird.
Kann ich für den Zeitraum bis Februar 2015 die monatlichen 1.000,00 EUR freigeben? Analog § 850i ZPO? Selbstständig tätig ist der Schuldner ja (jedenfalls momentan) nicht mehr. *hm