Wirtschaftlicher Verein? - Einwendungen gegen Eintragung erhoben.

  • Hallo ihr Lieben,

    es wurde ein Verein zur Ersteintragung angemeldet:

    Zweck:
    "das Gebiet (...) einschließlich der bestehenden Anlagen und Wasserverbindungen zu erhalten;
    Pflege von Wassersport jeder Art (...);
    Errichtung, das Betreiben, die Instandhaltung und Verwaltung einer Abwasser- und Trinkwasserleitung auf den Flurstücken (....)"

    .
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    weiter in der Satzung: "(...) er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Errichtung der Ab- und Trinkwasserleitung ist dabei für den Fortbestand der Siedlung zwingend und wird nicht zur Erzielung eines Gewinnes bzw. Überschusses betrieben."

    Ebenfalls liegen mir zwei Anschreiben von Anwohnern vor, die sich gegen die Eintragung wehren. Aus denen ergibt sich, dass der ausschließliche Zweck die Errichtung von Wasser- und Abwasserleitungen sei. Die übrigen Punkte seien Scheingründe. Ferner würde der Verein ein Monopol für die Frischwasserversorgung darstellen; Frischwasser würden außerdem nur Mitglieder erhalten. Die Gründungsmitglieder würden außerdem einen geldwerten Vorteil erhalten - der Verein sei nacher im Kern auf Gewinn ausgerichtet und als wirtschaftlich anzusehen.


    Bin mir nicht sicher, ob der Verein wirtschaftlich tätig ist oder nicht. Habt ihr Ideen?
    Welchen Stellen könnte ich die Satzung evtl. zur Stellungnahme übersenden? Oder lässt man sich den Gemeinnützigkeitsbescheid d. Finanzamtes vorlegen und dann ist alles gut?

    Einmal editiert, zuletzt von DP (17. September 2014 um 11:46)


  • Das klingt - insbesondere durch die Einwände der Anwohner - sehr stark nach wirtschaftlichem Denken und Handeln. Die fehlende Gemeinnützigkeit ist übrigens kein Indiz für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke.

  • Ich würde dem Verein mitteilen, dass ich Zweifel daran habe, dass der Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb geerichtet ist, und um entsprechende Erläuterung bitten. Auch würde ich darum bitten, den Vereinszweck und die beabsichtigte Tätigkeit näher darzulegen.

  • Dafür gibt es bestimmt auch eine Behörde, so was wie Amt für Land- und Wasserwirtschaft, je nach Bundesland. Die kann vielleicht Hinweise gegeben, was da tatsächlich gemacht wird und ob da ein wirtschaftlicher Zweck hinter steht.

  • Wieso liegen Dir eigentlich Anschreiben von 2 Anwohnern vor ?
    Nicht gerade üblich im Eintragungsverfahren.


    Vermutlich weil die sich beschwerenden Anwohner mit den Vereinsmitgliedern/-initiatoren in heftigem Streit liegen und wissen, dass der Verein gegründet werden soll. Hört sich aus der Ferne alles nach halblegaler Lauben-/Datschensiedlung am See an, die jetzt mit Frischwasser versorgt werden soll ("Aber nein, Herr Oberbaurat, niemand hat die Absicht eine Verfestigung vorhandener Siedlungsplitter im Außenbereich herbeizuführen!")

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • als wirtschaftlich wurde schon mal eine Wassergenossenschaft (BayObLG 1978, 87 = Rpfleger 1978, 249) und ein Wasserbeschaffungsverein (BayObLG v. 08.04.1998, NJW-RR 1999,765 bzw. LG Lübeck Rpfleger 2009,29) eingestuft und die Eintragung in das Vereinsregister zurückgewiesen (vgl. Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Aufl. Rn. 80)

    Vielleicht passen die genannten Fälle auf deinen Verein.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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