Hallo!
Eine Kostenerstattung findet während des VKH-Prüfungsverfahrens ja nicht statt.
Wie verhält es sich denn mit der Kostenerstattung gegen die eigene Partei? Festsetzung gem. § 11 RVG dennoch möglich?
Kostenentscheidung: außergerichtl. Kosten werden nicht erstattet.