drei weitere vollstreckbare Ausfertigungen

  • Nachdem ich die Suche bemüht habe und nichts passendes gefunden habe:

    - Versäumnisurteil
    - ein Schuldner
    - Gläubiger = Privatperson, nicht anwaltlich vertreten, beantragt 3 weitere vollstreckbare Ausfertigungen, weil er bei verschiedenen Drittschuldnern vollstrecken wolle (erste vA ist verloren gegangen)...

    SE fragt mich ob das geht...mein erster Gedanke war: geht nicht...oder?!:gruebel:

  • SE fragt mich ob das geht...mein erster Gedanke war: geht nicht...oder?!:gruebel:

    Kommt drauf an...(§ 733 ZPO) ;)

    Grundsätzlich schon, wenn ein ausreichender Grund vorliegt."Mehrere DS" allein sagt darüber aber zu wenig aus.

    Sollen nur PfÜBs (bzw. 1 PfüB mit mehreren DS) beantragt werden? Dazu braucht er keine weiteren Ausfertigungen. Soll evtl. beim Grundbuch, beim Gerichtsvollzieher, oder weiteren Gerichten gleichzeitig vollstreckt werden? Dann evtl. schon.

  • ich hatte auch mal so einen fall, da sollte gleichzeitig (u. a. auch wegen Überraschungseffekt) an verschiedenen orten auf verschiedenen wegen eine Vollstreckung des titulierten anspruchs erfolgen. insofern, wenn man die vss´en als gegeben erachtet, erteilt man die weiteren v ollstr. ausf.´en und hört den Schuldner, um die Maßnahme des gläubigers nicht von vorne herein durch die Anhörung zunichte zu machen, erst nach Erteilung an bzw. besser gesagt übersendet ihm erst dann die unterlagen zur Kenntnis.
    auch nicht vergessen dabei: jede vollstr. ausf. kostet 20,- eur. ;)

    edit: vll sind verschiedene Vollstreckungsgerichte zuständig? dann müsste der titel ja mehrfach vorgelegt werden.

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