Akte, Eingang Februar 2014: PKH mit Raten, irgendwann im August beendet. Raten laufen ab August. Nun kommt der Zahlungsplan zurück, Empfänger unbekannt verzogen.
Ich schreibe mal den Anwalt an, dass ich beabsichtige nach § 124 ZPO aufzuheben, da die Anschriftenmitteilung nicht unverzüglich erfolgte. Die Antwort des Anwaltes war unverzüglich und mir wurde die neue Anschrift mitgeteilt.
Zwischen Umzug und Mitteilung lagen 1 Monat und 6 Tage. Aufheben ? Gibt's da schon Entscheidungen, die das unverzüglich konkretisieren ? (Ich tendiere ein bisken dazu, aufzuheben, um mal zu gucken, wie meine Beschwerdekammer sich äußert)
Falls ich nicht aufhebe, mache ich eine Überprüfung ? Denkbar wären ja höhere Raten, sollte die Miete geringer ausfallen. Andererseits könnte die ja auch höher ausfallen, so dass keine Raten zu zahlen wären. Ohne Antrag die Ratenzahlung einstellen geht ja nun auch nicht. Eine Aufhebung bei Ratenrückstand käme dann aber nicht mehr in Betracht, da nicht schuldhaft ?
Also irgendwie finde ich da ganz viele Probleme und wäre mal an einem Erfahrungsaustausch zum neuen 120 a ZPO und euren Meinungen dazu interessiert..