Nr. 30 RiVASt, Weiterleitung über die Prüfungsbehörde für europäische Strafbefehle?

  • Hallo,

    förmliche Ersuchen werden über die Prüfstelle des Landgerichts weitergeleitet.
    Aber gilt dies auch für Länder in der europäischen Union? Im Länderteil zu Bulgarien steht beispielsweise, dass Rechtshilfeersuchen unmittelbar zwischen den zuständigen Justizbehörden beider Staaten übermittelt werden. Ich hätte das so verstanden, dass das Landgericht nicht beteiligt zu werden braucht.

    :gruebel:

    Danke für Eure Antworten!

  • Die Länderteile in der RiVASt und der ZRHO verstehe ich so, dass diese nichts mit der Frage zu tun haben, ob
    die Sache der Prüfstelle vorzulegen ist oder nicht.
    Die Vorlagepflicht ist unbahängig hiervon, denn die Länderteile äußern sich nur zu dem, was die
    verschiedenen Übereinkommen, EU-Verordnungen und sonstigen Erklärungen der Länder hierzu ergeben.
    Eine bessere Erklärung fällt mir aber auf die Schnelle nicht ein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!