Ich komme bei der Entscheidung über Fahrtkosten gerade nicht weiter.... vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen
SV: Antragsteller des MB ist eine GmbH in Hamburg (ca. Nov 2012) . Nach Einlegung des Widerspruchs geht das ganze ans AG (Eingang Klageschrift 1.Okt. 2013).
Im Februar 2014 teilt die GmbH mit, dass sie nach Verschmelzung (Verschmelzung wirksam ab 01.10.2013 (!) ) neu firmiert mit Sitz in München. Der Anwalt der GmbH kommt aus Berlin. Nun werden Fahrtkosten aus Berlin geltend gemacht. Fahrtkosten aus Hamburg wären am günstigsten. Oder kann die GmbH nach Verschmelzung, die an dem Tag wirksam geworden ist, an dem die Klageschrift neim AG eingegangen ist, theoretisch Fahrtkosten ab dem neuen Sitz München geltend machen?
Jemand 'ne Idee?