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Würde heißen, dass die dauernde Zwangsvollstreckung vorher dann eben doch wieder schädlich ist? Oder deckt man mit der Vermutung den Mantel des Schweigens über alles, was vorher war?
Diese Frage (und andere) wird der Gesetzgeber wohl in die bewährte Hand der Rechtsprechung geben.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
(Sorry, ich konnte nicht widerstehen)