Anfechtung für Anfänger im IK Verfahren

  • ...

    Würde heißen, dass die dauernde Zwangsvollstreckung vorher dann eben doch wieder schädlich ist? Oder deckt man mit der Vermutung den Mantel des Schweigens über alles, was vorher war?


    Diese Frage (und andere) wird der Gesetzgeber wohl in die bewährte Hand der Rechtsprechung geben. :D:cool::teufel:

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    (Sorry, ich konnte nicht widerstehen)

  • Na wenn Ihr meint Jungs :teufel:.

    Ich bin eben immer gern bereit, den zeitnahen Weltuntergang bzw. den Untergang der Insolvenzanfechtung anzunehmen, nur um später festzustellen, dass die kleine Endzeitpanik doch eher angebracht gewesen wäre :(:D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Liebe Gegs,

    nur für Dich zitiere ich aus dem Artikel "Wear Sunscreen" von Mary Schmich, der mir viel bedeutet und schon oft im Leben weitergeholfen hat:

    "Don't worry about the future. Or worry, but know that worrying is as effective as trying to solve an algebra equation by chewing bubble gum."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • :dankescho, ich werde vielleicht niemals in Kalifornien leben, aber ab sofort immer einen Sonnenschutz verwenden. [Du siehst, ich habe die gesamte Rede gelesen - ich bin eben immer sehr gründlich.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Gründlichkeit ist in unserem Job ja auch so wichtig. Ob als Anwalt oder Rechtspfleger oder Richter oder Verwaltungsbeamter (habe ich jemanden vergessen, dann bitte ergänzen).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Offtopic

    Gründlichkeit ist in unserem Job ja auch so wichtig. Ob als Anwalt oder Rechtspfleger oder Richter oder Verwaltungsbeamter (habe ich jemanden vergessen, dann bitte ergänzen).

    Denk doch mal jemand an die Buchhalter.

    Für Buchhalter ist Gründlichkeit nicht wichtig, sondern Voraussetzung, d.h. keine hoffentlich vorhandene Tugend, sondern schlichte Notwendigkeit. :D

    Ein nicht sorgfältiger Buchhalter ist etwa so sinnvoll wie ein Eimer, dem der Boden fehlt. Die anderen von Silberkotelett genannten Berufsträger können einen gewissen Schussel vielleicht durch Genialität woanders ausgleichen, der Buchhalter nicht.

    Merkt man übrigens auch bei Vernehmungen. Der die typische Buchhalter ist als Zeuge vielleicht etwas erbsenkrämerisch und hat vielleicht auch nicht den großen Überblick, aber er ist perfekt vorbereitet und absolut verlässlich in seinen Darstellungen, soweit er etwas sagen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich will doch niemanden ausgrenzen. Buchhalter sind auch inkludiert, lieber RGSilberer.

    Ich nehme mich mal davon aus, da ich, ingenieurmäßig, eher mit dem Rechenschieber arbeite und die sechste Nachkommastelle meist nicht mehr so interessant ist (zumal der Meßfehler meist schon nach der zweiten Stelle anfängt).:teufel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • @ LFdC:
    Aber immerhin kannst Du rechnen bzw. weißt, wie man einen Rechenschieber bedient.

    Für uns Juristen gilt bekanntlich "juris non calculat" oder noch drastischer ausgedrückt: "Hätte ich Mathe gekonnt, hätte ich etwas Vernünftiges studiert" [O-Ton meines Ausbilders bei der Staatsanwaltschaft.]

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Merkt man übrigens auch bei Vernehmungen. Der die typische Buchhalter ist als Zeuge vielleicht etwas erbsenkrämerisch und hat vielleicht auch nicht den großen Überblick, aber er ist perfekt vorbereitet und absolut verlässlich in seinen Darstellungen, soweit er etwas sagen kann.

    Und vor allem erkennt er im Gegensatz zu vielen anderen meist den Punkt, bis zu dem er etwas sagen kann - und fängt nicht an zu spekulieren, wenn ihm die Fakten ausgehen :daumenrau

  • Das ist alles sehr schön dargestellt, wobei ich das mit der Genialität nicht ganz so stehen lassen kann.
    ;)

  • Guten Abend ;)

    Ich habe mal eine vielleicht blöde Frage:

    Wenn ein Insolvenzverwalter eine Anfechtung macht, muß er dann auch klar schreiben "fechte ich ...... wegen ... an"?

    Wir haben hier eine Sache, da schreibt der Insolvenzverwalter "...könnte eine Anfechtung in Betracht kommen ...." Er fordert außergerichtlich Zahlung von Betrag X und jetzt im Klageverfahren die Herausgabe eines Fahrzeuges.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Die Insolvenzanfechtung basiert nicht auf einer förmlichen Erklärung, daher reicht die einfache Forderung aus. Er muss nur irgendwie zum Ausdruck bringen, dass er bereits bezahltes Geld(oder sonstige Vermögensgegenstände) zurück haben will, um es von anderen Forderungsmöglichkeiten hinreichend abzugrenzen.
    Es hilft in der Praxis nur bei der Prüfung (und der Bestimmung der Notwendigkeit gerichtlicher Hinweise), wenn der Insolvenzverwalter sich festlegt, nach welcher Vorschrift er anfechten will.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Und eine Anfechtungserklärung ist ungemein hilfreich, wenn man bei einer Anfechtungsklage ein sofortiges Anerkenntnis des Anfechtungsgegners, mit der entsprechenden Kostenfolge, verhindern will.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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