Ich bin aufgehoben worden . Begründung: "das Gericht hätte das Entstehen der Terminsgebühr erkennen können, da die Beklagte mit Schriftsatz vom 28.3.2014 die Voraussetzung des Entstehens, das außergerichtliche Verhandeln über den Sach- und Streitgegenstand, vorgetragen hat. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Umstand, dass die Beklagte auf Bitte des Rechtspflegers vom 18.7.2014 um Erläuterung der TG nicht reagiert hat."
DAs heißt, nach Auffassung der Richterin muss ich alle Schriftsätze auf das mögliche Entstehen von Gebühren überprüfen.
Werde ich aber nicht tun.
Beschwerde - Kosten und Abhilfe
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"das Gericht hätte das Entstehen der Terminsgebühr erkennen können, da die Beklagte mit Schriftsatz vom 28.3.2014 die Voraussetzung des Entstehens, das außergerichtliche Verhandeln über den Sach- und Streitgegenstand, vorgetragen hat. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Umstand, dass die Beklagte auf Bitte des Rechtspflegers vom 18.7.2014 um Erläuterung der TG nicht reagiert hat."
Na super
Hab auch grad ne Akte bei der auf eine TG bestanden wird ohne ein Wort zu sagen wodurch diese überhaupt ausgelöst worden sein soll... zumindest mal grob durchschauen werd ich die Akte dann wohl schon
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Gemessen an den Pebbsy-Zahlen, die Ihr vermutlich dafür bekommt, ist das natürlich bitter.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH -
Anders: Das gesamte PeBB§Y-System ist bitter...
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Anders: Das gesamte PeBB§Y-System ist bitter...
Aber sowas von -
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