Hallo an Alle,
mir liegt eine vollzugsreife Auflassung vor. Allerdings hat der Grundstückseigentümer eine Kostenrechnung aus Feb. 2014 noch nicht beglichen.
Meine Kollegin, welche das Grundbuch vorher bearbeitete, teilte der Notarin mit, dass zunächst diese Kosten beglichen werden müssen bevor der Eigentumswechsel vollzogen wird.
Ich seh das anders. Das Grundbuchamt erstellt zwar die Kostenrechnung, ist aber nicht für deren Beitreibung verantwortlich. Auch können die Käufer nichts darfür, dass der Verkäufer säumig ist.
Wie handhabt ihr solche Angelegenheiten?
Vielen Dank und eine schöne Arbeitswoche