Aufhebung der VKH wegen Nichtzahlung, dann geht wieder eine Rate ein

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe eine grundsätzliche Frage: Wenn ich die VKH aufgrund von Nichtzahlung von 3 Monaten nach mehrmaligem Erinnern aufhebe und die Partei dann die nächste Rate einzahlt, seht ihr das als Beschwerde und helft ab? Oder was macht ihr?

    Mein OLG hatte mir irgendwann mal im Laufe einer Beschwerde mitgeteilt, dass das kommentarlose Einzahlen keine Beschwerde darstellt und man die Zahlung auch nicht als Beschwerde auslegen soll.

    Nun komme ich mir aber doof vor, wenn ich die anschreibe und sage: Die Einzahlung ist keine Beschwerde, der Beschluss ist in der Welt und ach, die Beschwerdefrist ist eh schon abgelaufen (manchmal ist das so, manchmal nicht) - wie handhabt ihr das?

    Mir ist immer eher wichtig, dass die Leute überhaupt zahlen. Und wenn sie aufgrund des Beschlusses die Rate nun einzahlt, kann man das ja schon irgendwie auslegen.

    Andererseits kann es natürlich sein, dass ich den Beschluss dann toll aufhebe und die dann wieder nicht zahlen... Habe ich die ganze Arbeit ja nochmal. :gruebel:

    Deswegen: Wie handhabt ihr das?

    LG
    HiHoSa

  • Dein OLG hat recht. Siehe §569 II ZPO: Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
    Eine reine Zahlung erhält diese eRklärung nicht.
    Wenn ich aufgehoben habe und Zahlung kommt verfüge ich nur das die Rate auf die Sollstellung angerechnet wird und mache sonst nix.:daumenrau
    henry


  • Wenn ich aufgehoben habe und Zahlung kommt verfüge ich nur das die Rate auf die Sollstellung angerechnet wird und mache sonst nix.:daumenrau
    henry

    Grs. richtig.Aber wie verfügst Du denn das ?
    Ich muss der Landesoberkasse zur Sollstellungsnummer ABC....mitteilen , dass die Zahlung auf dem ( hoffentlich nach Rechtskraft der Aufhebung ) eingestellten PKH-Konto mit dem Kassenzeichen DEF......umgebucht werden soll.
    Weiß nicht , ob man diese Umbuchungsmitteilung eine Verfügung nennen kann.:confused:

  • Grs. richtig.Aber wie verfügst Du denn das ?
    Ich muss der Landesoberkasse zur Sollstellungsnummer ABC....mitteilen , dass die Zahlung auf dem ( hoffentlich nach Rechtskraft der Aufhebung ) eingestellten PKH-Konto mit dem Kassenzeichen DEF......umgebucht werden soll.
    Weiß nicht , ob man diese Umbuchungsmitteilung eine Verfügung nennen kann.:confused:

    Hier auch so.
    Vielleicht schreibt bei Henry die Geschäftsstelle den Brief an die Landesoberkasse oder wie auch immer die in seinem Bundesland heißen mag.


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