Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine grundsätzliche Frage: Wenn ich die VKH aufgrund von Nichtzahlung von 3 Monaten nach mehrmaligem Erinnern aufhebe und die Partei dann die nächste Rate einzahlt, seht ihr das als Beschwerde und helft ab? Oder was macht ihr?
Mein OLG hatte mir irgendwann mal im Laufe einer Beschwerde mitgeteilt, dass das kommentarlose Einzahlen keine Beschwerde darstellt und man die Zahlung auch nicht als Beschwerde auslegen soll.
Nun komme ich mir aber doof vor, wenn ich die anschreibe und sage: Die Einzahlung ist keine Beschwerde, der Beschluss ist in der Welt und ach, die Beschwerdefrist ist eh schon abgelaufen (manchmal ist das so, manchmal nicht) - wie handhabt ihr das?
Mir ist immer eher wichtig, dass die Leute überhaupt zahlen. Und wenn sie aufgrund des Beschlusses die Rate nun einzahlt, kann man das ja schon irgendwie auslegen.
Andererseits kann es natürlich sein, dass ich den Beschluss dann toll aufhebe und die dann wieder nicht zahlen... Habe ich die ganze Arbeit ja nochmal.
Deswegen: Wie handhabt ihr das?
LG
HiHoSa