Reisekosten Ortstermin

  • Hallo zusammen.

    Ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch. Habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag in dem u.a. auch Reisekosten (Fahrtkosten vom Sitz des Anwalts zum Ortstermin und Abwesenheitsgeld) für einen Ortstermin geltend gemacht werden. Die Partei wohnt in A, Ortstermin ist auch in A und der PBV reist aus B an. Ich hatte jetzt eigentlich gedacht, dass hierfür im vorliegenden Fall - genau wie es auch bei einem "normalen" Gerichtstermin der Fall gewesen wäre - keine Reisekosten festsetzungsfähig wären, weil die Partei sich ja auch einen Anwalt an Ihrem Wohnort hätte nehmen können. Oder ist das bei Ortsterminen was anderes? Gerichtsort ist übrigens C, etwa 8 km von A entfernt.

  • Entscheident dürfte in der Regel immer sein, ob die Reisekosten des RA in B auch bei einem normalen Gerichtstermin erstattungsfähig wären.

    Liegen alle drei Orte in einem Gerichtsbezirk ist die Erstattungsfähigkeit auch für den Ortstermin gegeben. Sitzt der RA außerhalb des Gerichtsbezirkes sind hier maximal die Reisekosten des im Gerichtsbezirk am weitesten entfernt sitzenden RA erstattungsfähig.

    So würde ich auch die Kosten für den Ortstermin hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit beurteilen.

    Im Unterforum Kosten ist die Frage wohl besser aufgehoben... ;)

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