Hallo zusammen.
Ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch. Habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag in dem u.a. auch Reisekosten (Fahrtkosten vom Sitz des Anwalts zum Ortstermin und Abwesenheitsgeld) für einen Ortstermin geltend gemacht werden. Die Partei wohnt in A, Ortstermin ist auch in A und der PBV reist aus B an. Ich hatte jetzt eigentlich gedacht, dass hierfür im vorliegenden Fall - genau wie es auch bei einem "normalen" Gerichtstermin der Fall gewesen wäre - keine Reisekosten festsetzungsfähig wären, weil die Partei sich ja auch einen Anwalt an Ihrem Wohnort hätte nehmen können. Oder ist das bei Ortsterminen was anderes? Gerichtsort ist übrigens C, etwa 8 km von A entfernt.