Hallo,
ich habe eine Problem: Es liegt in einer Familiensache ein Kostenfestsetzungsantrag einer RA'in für die 1. und 2. Instanz vor. In der 2. Instanz wurde von der RA'in keine anwaltliche Vertretung zu den Akten angezeigt. Die Gegenseite hatte Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt.
Es haben zeitgleich außergerichtliche Vergleichsverhandlungen zwischen den RA'en stattgefunden, die dazu geführt haben, dass die Beschwerde zurückgenommen wurde.
Nun beantragt die RA'in, die keine anwaltliche Vertretung zu den Gerichtsakten angezeigt hat, eine 1,6 Verfahrensgebühr nach §§ 2, 13 RVG, Nr. 3200 VV.
Die Gegenseite bestreitet diesen Anspruch.
M. E. dürfte der Anspruch doch wohl bestehen, da ein Prüfungsauftrag für die 2. Instanz auf jeden Fall erteilt wurde. Es kam ja zu erfolgreichen außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Liege ich richtig mit meinen Gedanken?