Berechnungen des Jobcenters

  • Wer hat denn bloß mit dem BVerfG angefangen :gruebel:

    Ach ja:

    Wenn einer Bescheide überprüfen lassen will und Widerspruch einlegen IST BerH zu geben.

    Ich zitiere BVerfG:
    ...
    Rechtswahrnehmungsgleichheit, ...."
    Daß es da immer noch gefordert wird sich zuerst an die Behörde zu wenden ist echt der hammer!:daumenrun
    ...
    henry


    Da wird man doch wohl noch mit dem BVerfG dagegen halten dürfen. Oder?

  • Als abschließenden Satz zu diesem Thema und unserem Umgang miteinander:

    Jeder von uns ist ein ausgebildeter Rechtspfleger. Alle die mit Beratungshilfe beschäftigt sind, kommen früher oder später in die Situation sich entscheiden zu müssen. Jeder von uns tut das nach bestem Wissen und Gewissen und hält sich dabei an die von ihm ausgelegten Gesetze und Normen.

    Bei einigen von uns ist die Auslegung extrem in die eine Richtung ausgeprägt, bei anderen in die andere Richtung.

    Wie heißt es so schön: 4 Juristen, 12 Meinungen. Jede Entscheidung ist auf ihre Weise "richtig", da sie nur gut begründet sein muss. Wenn man den Gesetzeswortlaut so interpretiert, schreibt man das in die Gründe (sofern man Gründe pinseln muss) mit rein und gut ist.
    Möge das Rechtsmittel kommen, wenn jemand damit nicht einverstanden ist.

    Allerdings finde ich es etwas erschreckend, mit welcher Vehemenz hier versucht wird, von der eigenen - vermeintlich einzigen richtigen - Meinung zu überzeugen. Jeder sollte genug Toleranz aufbringen, auch andere Ansichten zuzulassen. Seien sie der eigenen Gesetzeswahrnehmung nach auch noch so "falsch". Und diesen Appell richte ich jetzt mal an alle, die hier mitlesen und mitschreiben.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • @lili:
    Sorry Lilli aber nicht jede Entscheidung ist auf Weise richtig, manche sind auch verfassungswidrig.:gruebel:
    Und wer bewusst gegen das Grundgesetz arbeitet (will das keinem Forum vorwerfen, nur so als Info) dürfte sich auch wegen Rechtsbeugung schludig machen.
    Soll jetzt aber auch mein Schlußwort sein weil eigentlich ist alles gesagt.
    henry

  • @lili:
    Sorry Lilli aber nicht jede Entscheidung ist auf Weise richtig, manche sind auch verfassungswidrig.:gruebel:
    Und wer bewusst gegen das Grundgesetz arbeitet (will das keinem Forum vorwerfen, nur so als Info) dürfte sich auch wegen Rechtsbeugung schludig machen.
    Soll jetzt aber auch mein Schlußwort sein weil eigentlich ist alles gesagt.
    henry

    Sorry henry: Ziemlich starker Tobak, wie ich finde. Aber naja-jedem das Seine.
    Ich könnte jetzt auch sagen: Die von Dir vertretene Rechtsauffassung ist auf jeden Fall, wenn man den Arbeitsaufwand betrachtet, äußerst zeiteffizient- sage ich aber nicht :teufel:.

  • Wiegesagt: Ich will keinem Rechtsbeugung und Verfassungsbruch vorwerfen... aber man muß vorsichtig sein.
    Und die Ausage von Lilli "alle Meinungen sind richtig weil jeder Jurist sowieso andere Meinung hat" teile ich halt nicht weil dann Willkür Tür und Tor geöffnet wäre.
    Und ja meine Arbeitsweise ist bei Hartz 4 Sachen effizient und bin schneller fertzig... aber die Entscheidungen sind so auch richtig.
    Eine schließt das andere nicht aus ;)
    henry

  • Wiegesagt: Ich will keinem Rechtsbeugung und Verfassungsbruch vorwerfen... aber man muß vorsichtig sein. Und die Ausage von Lilli "alle Meinungen sind richtig weil jeder Jurist sowieso andere Meinung hat" teile ich halt nicht weil dann Willkür Tür und Tor geöffnet wäre. Und ja meine Arbeitsweise ist bei Hartz 4 Sachen effizient und bin schneller fertzig... aber die Entscheidungen sind so auch richtig. Eine schließt das andere nicht aus ;) henry

    Du bist der Meinung, dass Deine Entscheidung bei jeglichen ALG II - Bescheiden Beratungshilfe zu bewilligen ist, richtig ist. Das ist aber Deine Meinung.

    Die meisten Kollegen hier sind der Meinung, dass man u. U. differenzieren muss und man nicht immer Beratungshilfe in diesen Angelegenheiten bewilligen kann. Jede Entscheidung ist Beratungshilfesachen ist für viele hier eine Einzelfallentscheidung. Vielleicht liest Du Dir die Entscheidungen des BVerfG hierzu noch einmal in Ruhe und vollständig durch.
    Falls Du dann immer noch für jeden ALG II - Bescheid Beratungshilfe bewilligen möchtest, dann mache es einfach.
    Aber wenn Du willst, dass man Deine Meinung so aktzeptiert, dann solltest Du auch die Meinungen der Anderen akzeptieren. Einfach nach dem Grundsatz "anhören - bedenken - annehmen oder verwerfen".
    Vielleicht gibt es auch noch weitere Kollegen, die auch so handeln wie Du, die sich aber aufgrund der aufgeheizten Stimmung, die hier immer sofort hochschlägt, sich gar nicht trauen etwas dazu zu sagen.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

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