Berichtigung des Namens im KFB und Urteil

  • Hallo,

    es liegen ein KFB und ein Urteil vor. Der Name der Beklagten ist falsch, statt des Buchstabens L wird der Name mit D geschrieben. Die Klage wurde mit dem richtigen Namen eingereicht und selbst ein Teil- Urteil in der Sache enthielt den richtigen Namen. Kann der Rechtspfleger auch das Urteil nach § 319 ZPO berichtigen? Oder berichtigt der Richter gleich beides? Wie macht man das?

    Das Verfahren ist seit Jahren abgeschlossen. Der Fehler fiel im Vollstreckungsverfahren auf.
    Wir haben versucht die Beklagte anzuhören vor einer Berichtigung. Das funktioniert nicht, sie ist wohl verzogen. Muss vorher angehört werden? Reicht für eine Berichtigung ein Auszug aus dem Melderegister aus? Der Kläger kommt nicht an eine Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde der Beklagten.

  • Da der Richter das Urteil zu berichtigen hat, kannst du dich zurücklehnen und abwarten und passt dann den KFB nur an, oder eben nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nach meiner Meinung hängt das Rubrum des KFB am Rubrum des Urteils, oder besser gesagt, es gibt nur ein Rubrum für ein Verfahren. Du kannst dann also das Rubrum im KFB nicht ändern, wenn der Richter das Rubrum des Urteils nicht berichtigt.
    Insbesondere, wenn die Klage richtig eingereicht wurde, sollte das kein Problem darstellen. Da sollte sogar ein kurzer Hinweis des Klägers genügen, dass Schreibweise im Urteil von der Klage abweicht.

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  • Sind leider zwei unterschiedliche Aktenzeichen, der Richter will nur sein Urteil berichtigen. Kann ich auch durch klarstellenden gesiegelten Vermerk berichtigen, ohne Beschluss nach § 319 ZPO mit Rechtsmittelbelehrung? DIe Rechtsmittelfrist des § 319 ZPO führt dazu, dass die Vorpfändung des Gläubigers durch ist...

    Kann mir mal bitte jemand auf die Sprünge helfen, wie das Urteil und der auf seiner Grundlage erlassene KFB unterschiedliche Aktenzeichen haben können? Mir fehlt da gerade etwas die Phantasie/Kenntnis.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Urteile, die nichts mit deinem KFB zu tun haben, können dir in deinem Zivilverfahren doch egal sein.:gruebel:

    Wenn "nur" dein KFB die falsche Schreibweise beinhaltet, aber das dazugehörige Urteil richtig ist, dann würde ich - ohne Anhörung - die Berichtigung nach § 319 ZPO machen.

    Beschluss an die Schuldnerin zustellen und vom Gläubiger die vollstreckbare Ausfertigung zurückfordern, um den Beschluss mit ZU-Vermerk an den KFB anzusiegeln.

    Akte wieder weglegen !!

  • Bitte SV noch näher aufklären: Was wurde wo falsch geschrieben und wie stand es in welcher Klageschrift? Wenn in deinem Verfahren das Urteil richtig ist, sehe ich kein Problem, Wenn in deinem Verfahren das Urteil falsch ist, aber auch nicht, wie oben.

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