Hallo,
es liegen ein KFB und ein Urteil vor. Der Name der Beklagten ist falsch, statt des Buchstabens L wird der Name mit D geschrieben. Die Klage wurde mit dem richtigen Namen eingereicht und selbst ein Teil- Urteil in der Sache enthielt den richtigen Namen. Kann der Rechtspfleger auch das Urteil nach § 319 ZPO berichtigen? Oder berichtigt der Richter gleich beides? Wie macht man das?
Das Verfahren ist seit Jahren abgeschlossen. Der Fehler fiel im Vollstreckungsverfahren auf.
Wir haben versucht die Beklagte anzuhören vor einer Berichtigung. Das funktioniert nicht, sie ist wohl verzogen. Muss vorher angehört werden? Reicht für eine Berichtigung ein Auszug aus dem Melderegister aus? Der Kläger kommt nicht an eine Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde der Beklagten.