Gegen Mandanten wird in 2009 PfÜB erlassen wegen Unterhaltsrückständen und laufenden Unterhalt. Er gleicht den Rückstand sowie die Kosten für den PfüB aus. Der PfÜB wird ruhend gestellt. Die gegnerische Rechtsanwältin teilte weiter mit, daß der PfÜB - sofern der Mandant künftig pünktlich und vollständig den laufenden Unterhalt zahlt - der "Antrag" zu gegebener Zeit zurückgenommen wird.
Seitdem erfolgt durch Mandanten die regelmäßige Unterhaltszahlung. Daher wurde - nach immerhin fast 5 Jahren - die Gegenseite gebeten, nunmehr den PfÜB zurückzunehmen. Diese weigert sich mit der Argumentation, daß die ruhende Pfändung die Sicherheit bietet, daß unser Mandant auch weiterhin seinen Unterhaltspflichten nachkommt. Weiter würde der PfÜB den Rang vor anderen Gläubigern wahren.
Es gab in den ganzen 5 Jahren keine weitere Pfändung.
Haben wir irgendwie die Möglichkeit, die Gegenseite dazu zu "zwingen", den PfÜB zurückzunehmen? Habe schon längere Zeit recherchiert, aber nicht wirklich was gefunden.