In Abt. II ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ( Errichtung einer Photovoltaikanlage) für eine XY OHG eingetragen.
Die XY OHG ist aufgelöst und die Gesellschaft erloschen.
Es liegt eine HR-Anmeldung vor, aus der ersichtlich ist, dass alle Gesellschafter der OHG ihre Anteile an der OHG auf eine Z GmbH übertragen (Anwachsung, keine Übertragung anch UmwG) haben, die OHG damit aufgelöst ist und die Firma erloschen.
Nun möchte die Z-GmbH, dass die Dienstbarkeit auf sie übertragen wird, aufgrund der HR Anmeldung.
Ist dies möglich?
Mein Problem ist, dass gem. § 1092 BGB § 1059a BGB die Dienstbarkeit bei einer Personenhandelsgesellschaft nur im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden kann.
Fällt die Anwachsung/Übertragung der Anteile hierunter?