Im Mai wird im Insolvenzeröffnungsverfahren einer GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Im Juni beauftragt diese GmbH einen Pannendienst mit einem Reifenwechsel an einem Firmenwagen. Dem Pannendienst ist dabei unbekannt, dass bereits ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist und erstellt die Rechnung. Als diese Forderung jetzt gerichtlich geltend gemacht werden soll, wird festgestellt, dass im Juli das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und somit die Forderung nur noch nachträglich angemeldet werden kann.
Gibt es bei der nachträglichen Forderungsanmeldung Möglichkeiten, diese Forderung aus-/abzusondern, da der Auftrag im Zeitpunkt der vorläufigen Insolvenzverwaltung erteilt wurde oder könnte ggf. der GF in Anspruch genommen werden.