Mahnverfahren gegen zwei A.Geg., beide legen Ges.wid. ein. Nach Zahlung d. GK wird MV an das Streitgericht abgegeben.
Vor dem PG ist die Klage wie folgt formuliert: ...den Bekl. zu 1) zu verurteilen... (kein Wort bzgl. der Bekl. zu 2).
Das Gericht fordert den Kl. auf Stellung zu nehmen, ob die Klage gegen Bekl. zu 2) zurückgenommen wird.
Klage wird dem Bekl. zu 1) zugestellt.
Kl.V. reicht nach gerichtl. Anforderung weiteres Exemplar der Klage ein und nimmt gleichzeitig die Klage gegen die Bekl. zu 2) zurück. Dieser Ss. wird der Bekl. zu 2) zugestellt.
Nun legitimiert sich für DIE Bekl. ein RA und beantragt...
Das Gericht weist den Bekl.V. daraufhin, dass die Klage gegen die Bekl. zu 2) zurückgenommen wird ist unter Hinweis auf das bereits übermittelte Schreiben bzgl. Klagerückn.
Ist auf Bekl.seite eine Erhöhungsgebühr angefallen?