PfÜB wegen Zinsen und Kosten

  • - für die Kosten der Zustellung des ersten Pfüb durch den GVZ +


    Wäre dann jetzt mit dem 2. PfüB ggf. eine unzulässige Doppelpfändung und dann m. E. nicht möglich. Der 1. PfÜB umfaßt ja auch die Kosten seiner Zustellung und ist damit von der damaligen Pfändungswirkung umfaßt.

    - eine folgende EMA-Anfrage, weil der GVZ um Prüfung der Anschrift des Schuldners gebeten hatte +


    Sind keine Kosten der Zustellung des 1. PfÜB, weil sich diese nur auf diejenigen des GVZ beziehen. Daher wäre wegen dieses Betrages eine gesonderte Pfändung m. E. zulässig.

    - wiederum die 20,- € Gerichtskosten für den gewünschten 2. Pfüb und die RA-Kosten für dessen Beantragung


    Gehören zu den Kosten des 2. PfÜB und sind daher bei Pfändung aufgrund der EMA-Kosten von der dann weiteren Pfändung mit umfaßt.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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