Hallo ihr Lieben,
ich habe einen Eingang vorlliegen zur Vorsorgevollmacht und einer evtl. Schenkung, welcher mir Bauchschmerzen bereitet.
Ich habe hier leider bei meiner Suche noch nicht die endgültige Antwort gefunden.
Vielen Dank vorab für Eure Mithilfe.
Es wurden eingereicht eine Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung und ein Rangrücktritt einer Reallast (beinhaltet Wart,Pflege, Verköstigung, ) - eingetragen für die Mutter der Eigentümerin.Die Mutter wohnt mittlerweile im Heim und die Eigentümerin hat vor, das Anwesen an wiederum ihre Tochter zu überschreiben. Diese möchte das Grundstück neu belasten.
Die Bewilligungen werden durch die Tochter = Eigentümerin in Vollmacht für die Mutter erklärt.
Bei der vorliegenden Vollmacht handelt es sich um eine in Franken (auch bei den Betreuungsgerichten) vorliegende " Ankreuzvollmacht", welche der Vollmachtgeber selbst ausfüllen kann.
Sie enthält unter anderem folgende Regelungen:
Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In - und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich:
- über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen
- Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, die einem Betreuer rechtlich gestattet sind
Über § 181 BGB trifft man keine Aussage.
Die Vollmacht wurde 2012 von der Mutter unterschrieben. Nunmehr fand im Zuge der Grundbuchvorlagen auch eine Unterschriftsbeglaubigung hins. der Vollmacht durch den Notar statt.
Für meine einseitige Löschungsbewilligung reicht ja diese Form der Vollmacht vollkommen aus. Nach Ansicht des Notars habe ich weiter nichts zu prüfen.
Aber liegt hier nicht eine Schenkung der Tochter an sich selbst vor oder bin ich auf dem Holzweg???
LG Leni-Lotti