Der Erblasser setzt seinen Sohn als nicht befreiten Vorerben zum Alleinerbe ein. Nacherben sind die Kinder des Vorerben zum Zeitpunkt seines Todes. Ersatznacherben sind die Kinder der Nacherben.
Die Nacherben haben ihr Nacherbschaftsrecht auf den Vorerben übertragen.
Der Vorerbe will nun ein Grundstück entgeltlich veräußern. Benötigt man hierfür die Zustimmung der Vor- und Nacherben?
Aufgrund der Übertragung der Nacherbschaft auf den Vorerben, würde ich die Zustimmung der Nacherben als entbehrlich ansehen.