Vermächnisse trotz Überschuldung erfüllen?

  • Hallo, liebe Forengemeinde...

    Folgender Sachverhalt: Verstorbener hat ein Testament mit mehreren Vermächnissen: KFZ, Fernseher, Fotoausrüstung, HiFi Anlage usw.
    Es wurde eine Testamentsvollstreckerin bestimmt. Deren Amt ist beschränkt auf die Erfüllung der Vermächnisse.

    Der Nachlass ist erheblich überschuldet, die einzigen Gegenstände von Wert liegen bei den Vermächnissen.

    Was habe ich hier für Möglichkeiten:

    Müssen die Vermächnisse erfüllt werden oder kann die Herausgabe verweigert werden, da dann der Staat meine Kosten zu zahlen hat?

  • Wenn Du mir eine Rechtsgrundlage für die Herausgabeverweigerung freundlicherweise nennen könntest ?
    Was hat denn eine Überschuldung mit der Erfüllung von Vermächtnissen zu tun ?
    Ich würde lediglich behaupten , dass die Vermächtnisse zur Überschuldung beitragen .;)

  • Wenn der Nachlass überschuldet ist, kannst du Insolvenzantrag stellen. Es scheint genügend Nachlass für die Kosten vorhanden sein, so dass das Verfahren auch eröffnet wird.

    Ansonsten musst Du an die Gerichtskosten und Deine Vergütung denken. Aus der Staatskasse wird es keine Vergütung geben.

    Ansonsten wirst du versuchen müssen, dich als Nachlasspflegern hinsichtlich deren Forderungen mit den Gläubigern zu vergleichen. Evtl. Auch einen Gläubigeraufruf durchführen.

  • Danke Cromwell!

    Nachlasspfleger ist nicht immer ein einfacher Job...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Richtig, aber manche Leute - insbesondere manche Erben - halten ihn für einfach und wissen im nachhinein alles besser, weil der Nachlasspfleger zwar die Arbeit machen soll, aber am Besten im Interesse der Erben umsonst tätig sein soll.

  • Da waren wohl meine Angaben nicht genau genug:

    Der Wert der ganzen Vermächnisse beläuft sich auf schätzungsweise 500 € (KFZ ohne Tüv = Schrottwert, Röhrenfernseher, usw) :)

    Würde denn hier eine Nachlassinsolvenz eröffnet werden (Aktiva = 0, Nachlass mit wenigstens 5000 Euro überschuldet) ?

  • Aber die € 500,00 reichen zumindest für die Gerichtsgebühren und einen kleinen Teil der Vergütung des Nachlasspflegers (zum "hohen" Stundensatz). :):):)

  • Anders gesagt: Zuerst kommt das Gericht und der Pfleger. Dann schauen wir mal, was übrig bleibt.

    Nachlassinsolvenz bei Nachlässen unter 4.000 Euro zu beantragen ist untunlich, weil keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden ist.

    In Schulz/Handbuch Nachlasspflegschaft gibt es zur Abwicklung erschöpfter oder dürftiger Nachlässe umfangreiche Ausführungen.

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