Hallo,
mal wieder iche...
Der Gläubiger gibt als bisherige Vollstreckungskosten, Kosten für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an. Gem. § 867 ZPO haftet doch dafür das Grundstück automatisch.
Können diese Kosten trotzdem im Wege eines PfÜB´s als bisherige Vollstreckungskosten geltend gemacht werden? Konnte in den Kommentaren nix finden.
Vllt. hat jemand von euch eine Fundstelle für mich.
Lieebn Dank schon mal