RK-Nachweis?

  • Guten Morgen.

    Der Gläubiger legt mir das Urteil A vor, welches gegen Sicherheitsleistung in Höhe von X Euro vollstreckbar ist.
    Aus diesem Titel soll das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet werden. Ich habe anschließend einen RK-Vermerk oder den Nachweis der erbrachten Sicherheitsleistung gefordert.


    Daraufhin legt mir der Gläubiger den Beschluss des OLG B vor, aus dem hervorgeht, dass die Beklagte die Berufung zurückgenommen hat und der Berufung verlustig ist. Der Gläubiger meint nun keinen RK Vermerk vorlegen zu müssen. Was meint ihr? :gruebel:

  • Ich sehe in dem OLG Beschluss doch nur das Rubrum. Worum es in der Berufung ging sehe ich nicht. Ich meine nach wie vor den RK Vermerk einfordern zu müssen

  • Mitunter mag sicher auch ein Rechtsmittel des Schuldners gegen den Beschluss des OLG möglich sein.

    Vortrag in etwa: "Die Berufung sollte gar nicht zurückgenommen werden, die Rücknahme war lediglich bereits vorbereitet, dann hat der Mandant wider erwarten doch den Wunsch geäußert, die Berufung durchzuziehen. Aufgrund eines misslichen Kommunikationsfehlers wurde die Rücknahme gleichwohl abgesandt; sie ist im übrigen auch nicht vom Anwalt unterschrieben worden."

    Ist so etwas denkbar?

  • ich meine, sowas ist immer denkbar...deshalb gibt es ja das Rechtskraftzeugnis als solches; dass man eben nicht prüfen muss, was jetzt wirklich Sache ist.
    => RK Zeugnis erforderlich würde ich sagen

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Laut Zöller, § 751 Rn. 7, müsste - statt RK-Zeugnis - die "Zurückweisung oder Verwerfung der Berufung vorläufig vollstreckbar belegt" sein.

    Die Berufungsrücknahme genügt m. E. schon auch aus fomellen Gründen nicht; Titel, Klausel und Zustellung müssen grundsätzlich sämtlich in öffentlicher Urkundsform vorliegen; Ausnahmen hiervon (z. B. EB bei Zustellung Anwalt zu Anwalt) sind im Gesetz besonders geregelt.

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