Wir haben unsere vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde bereits in 2007 an die Schuldnerin zustellen lassen.
Nun wurde in 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Wir möchten jetzt die Zwangsversteigerung betreiben. Muß der Titel trotzdem auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben werden?
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