Umschreibung Titel auf IV?

  • Wir haben unsere vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde bereits in 2007 an die Schuldnerin zustellen lassen.
    Nun wurde in 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Wir möchten jetzt die Zwangsversteigerung betreiben. Muß der Titel trotzdem auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben werden?

  • Nein, das wird er nicht tun, weil er sich große Erträge für die Masse erhofft. Es wird auch was für ihn übrig bleiben, allerdings nicht in dem Umfang, wie er sich das wünscht. Weshalb wir es mangels Zugeständnissen beim Verkaufspreis (nach nunmehr sechsmonatiger erfolgloser Vermarktung ohne eine einzige Besichtigung...) nun über die ZV verwerten möchten.

    Merci. :)

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