Hallo an alle,
nachdem ich mich nun erfolglos durch das halbe Internet gewühlt habe, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Meine Chefin ist Insolvenzverwalterin und mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt. Insolvenzantrag wurde nicht vom Schuldner selbst, sondern vom Finanzamt gestellt.
Unser Problem: Der Schuldner ist unauffindbar. Sämtliche Anfragen bei Behörden nach der Adresse liefen ins Leere. An der von ihm gemeldeten Adresse ist er nicht auffindbar. Wir haben Vorführung beantragt, erfolglos. Weder das Gericht noch wir wissen so wirklich weiter.
Wir haben keine Infos zum Schuldner, keine Unterlagen, garnichts.
Wir können also eigentlich kein Gutachten schreiben, weil wir überhaupt nichts prüfen können.
Kann das Gericht den Antrag nun irgendwie abweisen? Wenn ja, unzulässig oder unbegründet?
Oder wird die ZU aufgrund des Fremdantrags vermutet und dann mangels Masse abgewiesen? (HIerzu habe ich ein Urteil des BGH gefunden, aber das passt nicht so ganz zu unserem Fall...)
Hat jemand dieses Problem schon mal gehabt?
Wie gesagt, im Netz (und in einschlägigen Portalen) haben ich bislang nichts dazu gefunden, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Problem so selten ist. (Wir haben im Moment mindest drei solcher Kanditaten...)
Ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar!!