Sachverständigengutachten: Schuldner unauffindbar

  • Hallo an alle,

    nachdem ich mich nun erfolglos durch das halbe Internet gewühlt habe, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Meine Chefin ist Insolvenzverwalterin und mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt. Insolvenzantrag wurde nicht vom Schuldner selbst, sondern vom Finanzamt gestellt.

    Unser Problem: Der Schuldner ist unauffindbar. Sämtliche Anfragen bei Behörden nach der Adresse liefen ins Leere. An der von ihm gemeldeten Adresse ist er nicht auffindbar. Wir haben Vorführung beantragt, erfolglos. Weder das Gericht noch wir wissen so wirklich weiter.
    Wir haben keine Infos zum Schuldner, keine Unterlagen, garnichts.

    Wir können also eigentlich kein Gutachten schreiben, weil wir überhaupt nichts prüfen können.

    Kann das Gericht den Antrag nun irgendwie abweisen? Wenn ja, unzulässig oder unbegründet?
    Oder wird die ZU aufgrund des Fremdantrags vermutet und dann mangels Masse abgewiesen? (HIerzu habe ich ein Urteil des BGH gefunden, aber das passt nicht so ganz zu unserem Fall...)

    Hat jemand dieses Problem schon mal gehabt?
    Wie gesagt, im Netz (und in einschlägigen Portalen) haben ich bislang nichts dazu gefunden, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Problem so selten ist. (Wir haben im Moment mindest drei solcher Kanditaten...)

    Ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar!!

  • Der Bundesgerichtshof hat mal gesagt, dass man das Gutachten dann eben aus den Indizien, die einem zur Verfügung stehen zusammen zimmern muss. Ich mache dann immer ein "Kurzgutachten". Die (Steuer-)Verbindlichkeiten sind klar, davon muss im Antrag des Finanzamtes schließlich etwas drin stehen. Für die Aktiva-Seite hilft es Grundbuchämter, Gerichtsvollzieher und wenn man will auch die üblichen Banken anzuschreiben. Das Finanzamt sollte auch den Steuerberater kennen. Manche Steuerberater sind froh, wenn sie die bei ihnen befindlichen Buchhaltungsunterlagen oder auch Jahresabschlüsse / betriebswirtschaftliche wieder los werden. Manchmal erreicht man auch etwas über die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung. Dann stehen nämlich die meisten Banken ohne Aufforderung auf der Matte. Ach es gibt so viele Dinge .... Manchmal kommt man auf diese Weise sogar dazu, dass das Verfahren "in Abwesenheit" eröffnet wird.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich habe eine Entscheidung gefunden, da war der Schuldner unauffindbar und es wurde ein Gutachten erstellt. Vielleicht hilft es irgendwie weiter.

    Landgericht Bochum, Beschl. v. 25.01.2012, Az.: I-7 T 519/11.

    Ich würde evtl. auch mal den Richter kontaktieren, wie er sich denn das Gutachten vorstellt.

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