Die Geschäftsgebühr in Unfallsachen haben wir schon immer mit eingeklagt. Nur jetzt kommen immer wieder Einwendungen vom Gericht, bzw. Gegner hinsichtlich der Geltendmachung.
Wir begründen dies immer als Verzugsschaden, als Nebenforderung.
Es würde doch in Unfallsachen reichen die Forderung als Schadenersatz aus unerlaubter Handlung geltend zu machen....?