Alleinerbeneinsetzung durch Zuwendung eines Hausgrundstücks

  • Es gibt wahrlich viele Testamente, bei denen sich Auslegungsprobleme auftun.

    Aber wozu jetzt auch noch die "einfachen" Fälle verkomplizieren?

    Weil ich beim Fredstarter meine Zweifel habe, ob der Sachverhalt nun richtig und vollständig dargestellt und es wirklich ein einfacher Fall ist. Wenn man hier die Frage einstellt und noch keine Ahnung zu den Werten hat (es gibt tatsächlich auch Geldvermögen, die weitaus höher als das Grundeigentum sind!), dann bin ich mit einer Auslegung vorsichtig.

    Aber sonst gebe ich Dir recht. Es ist schon bequem, wenn man direkt mit dem Alleinerbschein ins Grundbuch gelangt.

  • Die Feststellung der Nachlasswerte hat ergeben, dass der Anteil am Haus 130.000,-- EUR Wert hat.
    Von den an die Lebensgefährtin vermachten Sparkonten ist lediglich noch eines in Höhe von 8.000,-- EUR vorhanden.
    Das an die Tochter der Lebensgefährtin vermachte Auto ist nicht mehr vorhanden.
    Die weiteren Vermögenswerte belaufen sich auf 70.000,-- EUR.

    M.E. kann man nicht ernsthaft von einer Erbeneinsetzung der Lebensgefährtin ausgehen. Ich überlege daher, ob ich die Lebensgefährtin nach § 348 FamFG anhören muss oder hierauf verzichten kann.

    Was meint Ihr?

  • Zwar gehört die Lebensgefährtin nur zum Kreis der sog. Kann-Beteligten ( vorausgesetzt der Sohn stellt den Erbscheinsantrag für sich alleine ) .
    Sehe aber keinen Grund, warum man sie nicht beteiligen sollte

  • Natürlich ist die Lebensgefährtin zu hören, wenn der Sohn einen Antrag auf Alleinerbschein stellt. Evtl. sind nämlich die angeblich nicht mehr vorhanden Konten nur neu angelegt und die Bank hat eine andere KontoNr. vergeben, dann stände es 78.000€ zu 130.000€ und dann könnte man schon an eine Erbensetzung denken.

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