vorläufiges Zahlungsverbot

  • Aus einer Teilungsversteigerung soll der Erlös hinterlegt werden. Verteilungstermin ist allerdings erst im November.
    Schon jetzt geht ein vorläufiges Zahlungsverbot bei der Hinterlegungsstelle ein.
    Ich bin der Meinung, dass dieses vorläufige Zahlungsverbot ins Leere läuft, da noch keine Hinterlegung erfolgt ist.
    Sehe ich das richtig?

  • Nun ist der Teilungsplan rechtskräftig, das Geld aber noch nicht hinterlegt. Es geht erneut ein vorläufiges Zahlungsverbot ein. Gepfändet wird der Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten Geldes aus der Teilungsversteigerung sowie auf der Anspruch auf Herausgabe bezüglich der Beträge, die erst künftig hinterlegt werden.

    Können die künftig zu hinterlegenden Beträge gepfändet werden, so dass das Zahlungsverbot wirksam ist?

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