Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Eine Stelle die selber die Pfändung durchführen kann hat lediglich die Anordnung nach § 850 e ZPO (konkret die Zusammenrechnung des Arbeitseinkommens) beantragt und zwar mit der Begründung, dass diese solche Anordnungen nicht durchführen dürfen.
Stimmt das? Also muss ich diese nun durch Beschluss anordnen, wenn mir die Pfändung von der Stelle nachgewiesen wird?
Schonmal vielen Dank