Hallo,
Ich habe hier eine Anfrage vorliegen und einen Entwurf eines notariellen Vertrages...
Ich liebe ja solche Geschichte, wo erstmal angefragt wird, ob denn die Genehmigung voraussichtlich erteilt wird, oder ob man sich die ganze Chose eh sparen kann...
Egal,
folgender Fall:
Betroffene ist Eigentümerin zu 1/2 am Hausgrundstück (A) und die andere Hälfte nach Erbfolge vom Mann in Erbengemeinschaft mit den Kindern.
Also wirtschafltich gesehen ist die dann zu 3/4 am Haus beteiligt.
Es gibt das Nachbarhaus (B), wo den Söhnen gehört. Die Betroffene hat daran einen Nießbrauch.
Jetzt soll das Haus A auf den einen Sohn übertragen werden und die Betroffene als Ausgleich zu 1/2 am Haus B beteiligt werden. Der Nießbrauch soll bestehen bleiben.
Also grundsätzlich frage ich mich natürlich hier, was der Vorteil für die Betroffene sein soll?
Und zum anderen passen die Anteile mit 1/2 ja nicht, da sie an Haus A ja noch zusätzlich den Anteil an der Erbengemeinschaft hat.
Die Söhne wollen das aus steuerlichen Gründen machen, da der Sohn der das Haus A übernimmt nur so die ganzen Renovierungskosten absetzen kann...
Habt ihr sowas schon mal genehmigt?
Was haltet ihr davon?