Hallo zusammen,
für einen Mandanten sollen wir eine Bescheinigung fürs P-Konto ausstellen. Der Mandant hat 4 Kinder. Für eines wird Unterhalt gepfändet und ein anderes lebt in seinem Haushalt. Für die beiden anderen Kinder wird derzeit kein Unterhalt gezahlt, weil er nichts zahlen kann. Kann ich jetzt trotzdem auf der Bescheinigung Freibeträge für 4 Kinder ankreuzen, weil er ja nach dem Gesetz zum Unterhalt verpflichtet ist, oder nur für die 2 Kinder, für die er auch tatsächlich was zahlt?