Vermieterpfandrecht

  • Hallo zusammen,
    folgender IN Fall:
    7 Monate vor Insolvenzantragstellung macht der Vermieter des Schuldners von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch.

    Die gepfändeten Sachen (ca. 200 Gegenstände) hat er teilweise damals verkauft über Bargeschäfte an verschiedene Personen oder in seinem eigenen Besitz behalten.
    Der Vermieter geht nun hin und zieht pauschal von seinen Insolvenzforderungen Betrag X ab und sagt, dass dies ungefähr der Wert gewesen sei, den er realisiert habe mit den o.g. Gegenständen. Zudem kann er keinen Nachweise über den Wert/Verkaufserlös der Gegenstände beibringen.

    Nun kommt hinzu, dass der Schuldner auf mehreren Seiten Gegenstände aufgelistet hat, die im gehört hätten. Die Liste des Schuldners und des Vermieters über die Gegenstände die in der Wohnung damals zurückgelassenen wurden, weichen erheblich voneinander ab.

    Wie soll der IV nun bei der Feststellung der Insolvenzforderung vorgehen? Es liegt Aussage gegen Aussage vor hinsichtlich der Anzahl und des Qualitätsgrad der verschiedenen Gegenstände vor. Zusätzlich kein Nachweis vorhanden über den Verkaufserlös der Gegenstände vorliegend.

  • Ui. wer wird den Pfandgegenstände mal so eben freihändig verwerten?

    Da war doch sicher ein Sekretär dabei, der mal im Eigentum des Alten Fritz stand....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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