Ich weiß jetzt nicht, ob sich darüber woanders schonmal ausgelassen wurde,
Bei uns gab es jetzt ein neues Programmupdate von forumSTAR
und auf einmal -ohne Vorwarnung (so wie man es gewohnt ist)- sieht forumSTAR bei Beschlüssen nur noch die Herausgabe einer beglaubigten Abschrift vor.
Das schlimme ist, es ist nicht konsequent.
Bei den Richterbeschlüssen (Anordnung etc.) wird weiterhin die Ausfertigung vorgesehen.
Bei uns Rpfl-Beschlüssen (Vergütung, Genehmigung, Zwangsgeld....) nur noch die Herausgabe einer beglaubigten Abschrift. Eine Ausnahme gibt es: Die rechtskräftige Genehmigung geht per Ausfertigung raus.
Ist das alles so möglich und zulässig und vor allem ausreichend mit der beglaubigten Abschrift?
Der neue § 317 ZPO ist mir bekannt, ist der jedoch auch für uns maßgebend?
Sorry für die vielleicht doofen Fragen!