Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Aufhebung von Sondereigentum vor. Es handelt sich um zwei Wohnungen.
Das Sondereigentum wird vom Alleineigentümer aufgehoben, die Wohnungsgrundbücher sollen geschlossen, das Flurstück in einem Grundbuch gebucht werden.
An beiden Wohnungen ist eine Rück-AV für den Vater des Eigentümers eingetragen.
Ist für die Aufhebung des Sondereigentums die Zustimmung des Vaters erforderlich?