Hallo,
es lag ein Antrag auf Erlass des PfÜB's (Kindesmutter will gegen den Kindesvater wegen Unterhalt pfänden) und dazu ein PKH-Antrag vor. Meine Vorgängerin hat dann das Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an die Gläubigerin geschickt. Jetzt hat das Landratsamt geantwortet, dass die Kindesmutter sie mit der Führung der Beistandschaft beauftragt hat und dass der vorliegende Antrag auf Zwangsvollstreckung zurückgenommen wird. Bezüglich der Kosten wird auf den Antrag auf Gewährung von PKH verwiesen und die notwendigen Unterlagen wurden mit vorgelegt.
Wie muss ich jetzt weiter verfahren? Die Vollstreckungsunterlagen an die Gläubigerin zurückschicken und die Antragsrücknahme einfach zur Kenntnis nehmen, oder? Und die PKH noch bewilligen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und dann die Akte weglegen?
Danke!