Hallo
Ich habe hier gerade folgenden Fall: Der Betreute wohnte früher einmal in seiner ganz normalen Mietwohnung, welche er auch vor Betreuungsbeginn bewohnte. Vor ein paar Jahren wurde die Wohnung gekündigt und auch alles ordnungsgemäß genehmigt. Er zog damals in ein betreutes Wohnheim um. Nun teilte der Betreuer knapp in einem Zweizeiler mit, dass der Betreute seit dem 01.10.2014 in ein Apartment umgezogen sei, gab noch die neue Adresse an, fertig.
Jetzt meine Frage: Auch bei dem betreuten Wohnheim handelte es sich doch um einen Mietvertrag, der zu kündigen war. Gemäß § 1907 BGB hätte es da doch der betreungsgerichtlichen Genehmigung bedurft, der Betreute wäre anzuhören gewesen oder liege ich da falsch?
LG