Bindung an gemeinschaftliches Testament?

  • Hallo,

    Ehegatten haben sich gegenseitig zu Erben eingesetzt und ausdrücklich wechselbezüglich X zum Schlusserben.

    Nach dem Testament soll aber der Überlebende Ehegatte "nach dem Tode des Erstversterbenden über den beiderseitigen Nachlass unter Lebenden und von Todes wegen auf das Freieste verfügen können".

    Der Überlebende hat nach dem Tode des Erstverstorbenen einen Erbvertrag mit Y geschlossen und diesen zum Erben eingesetzt. Dieser beantragt nun die Grundbuchberichtigung.

    Ist der Erbvertrag wirksam?

  • Wechselbezüglichkeit und Änderungsvorbehalt schließen sich nicht gegenseitig aus. Die Ausübung des Änderungsvorbehalts hat in der Regel auch keinen Einfluss auf die Erbenstellung des überlebenden Ehegatten nach dem erstverstorbenen Ehegatten (Palandt/Weidlich § 2271 Rn. 24 m. w. N.).

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