Ich habe zwar schon viel gelesen und recherchiert, aber irgendwie komme ich zu keinem Ergebnis.
Laut Gläubigerantrag soll EF d. Schuldners teilweise unberücksichtigt bleiben.
Laut Vermögensauskunft verfügt diese über ein Einkommen von ca. 500,00 €. Der Schuldner hat ein durchschnittliches Einkommen von ca. 1500,00 €.
Der Grundbedarf (Bedarfsgemeinschaft) liegt bei 353,00 €. Über Wohnkosten ist nichts bekannt. Der Schuldner wohnt im eigenen Haus. Laut Drittschuldnerauskunft ist der Schuldner gegenüber zwei Personen zum Unterhalt verpflichtet. Dies hatte mir der Gläubiger im Pfübantrag nicht mitgeteilt.
Ich raffe die Berechnung einfach nicht. Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich habe soviel gelesen, aber das verwirrt mich einfach noch mehr. Vielleicht ist es auch ganz einfach und ich mache mich hier fertig!