Ich habe mich heute erstmals mit der Arbeitszeitverordnung NRW beschäftigen müssen.
Eine Schwerbehinderte Kollegin fragte mich, ob Sie ab 55 Jahren eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit bekommt. Nach den ich einen Blick ins Gesetz geworfen habe, habe ich das so verstanden, dass die schwerbehinderten Kollegen ab 55 Jahren auch 40 Stunden arbeiten müssen (also 10 Minuten mehr - womit ich kein Problem habe) und dann ab 60 Jahren nur noch 39 Stunden.
Nun meint die Kollegin aber, auch ab 55 Jahren wäre die Arbeitszeit für Schwerbehinderte 39 Stunden 50 Minuten.
Das hieße für mich im Umkehrschluss, das die schwerbehinderten Kollegen auch ab 60 Jahren die 39 Stunden 50 MInuten arbeiten müssen und nicht 39 Stunden, und das geht mir schon gegen den Strich.
Oder ist das so gewollt? Die Zeit, die vorher nicht gearbeitet wurde, soll dann quasi nachgeholt werden?
§ 2 (Fn 6)
Regelmäßige Arbeitszeit
(1) Die regelmäßigewöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt, sofern indieser Verordnung nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, durchschnittlich 41 Stunden.Sie verringert sich mit Ablaufdes Tages der Vollendung des 55. Lebensjahres auf 40 Stunden und des 60.Lebensjahres auf 39 Stunden.
Abweichend von Satz 1 beträgtdie regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für schwerbehinderte Beamtinnen undBeamte im Sinne des § 2 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) in der jeweils geltenden Fassungdurchschnittlich
1. 39 Stunden und 50 Minuten ab dem Grad der Behinderung von mindestens50,
2. 39 Stunden ab dem Grad der Behinderung von mindestens 80.