Vielleicht ein dumme Frage:
Kann eine natürliche Person mit mehreren Firmen (jeweils e.K.) in das Register eingetragen werden?
Im konkreten Falle weiß ich, dass der Anmelder mit einer Firma hier eingetragen ist, nunmehr meldet er eine zweite, von der ersten unabhängige aber sitzgleiche Firma an.
Zudem handelt es sich hier um Apotheken.
Wenn man § 1 ApoG genau nimmt, dürfte der Apotheker max. eine orginäre und bis zu 3 Filialapoteken betreiben, aber wohl nicht mehrere unabhängige.
An einen Kommentar zum Apothekengesetz komme ich leider nicht - kann jemand weiterhelfen?