hallo,
ich habe einen für mich neuen Fall zu bearbeiten.
Für M.S. ist eine AV eingetragen. Der Landkreis hat sein Vorkaufsrecht ausgeübt und soll nun als Eigentümer in das GB eingetragen werden unter gleichzeitiger Löschung der AV zugunsten des M.S.
Der Notar beantragt dazu Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO.
Mir liegt weder die Bewilligung des Betroffenen vor, noch habe ich einen Unrichtigkeitsnachweis...
Nun möchte ich dem Notar dies schreiben, hänge aber daran, was der Unrichtigkeitsnachweis wäre. Ist das der rechtskräftige Ausübungsbescheid des Landkreises???
Vielen Dank